Wie wird Therapie abgerechnet?


Privat Versicherte/ Beihilfe 


Als privat Versicherte wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Versicherung und fragen Sie, ob und in welchem Umfang diese eine psychotherapeutische Behandlung Ihres Kindes bei einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin übernimmt. Werden die Kosten übernommen, besteht nach Indikationsstellung die Möglichkeit eine Psychotherapie zu beantragen. Die Kosten für eine Psychotherapie bei begründeter Diagnose werden in der Regel von den privaten Versicherungen/den Beihilfestellen übernommen. Die Kosten der Psychotherapie bei privater Versicherung / Beihilfe richten sich hier nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) analog zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Im Falle einer Behandlung erhalten Sie monatlich eine Rechnung von mir, die Sie in der Folge bei Ihrer Versicherung einreichen können und von dieser erstattet wird.